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Was ist Inklusion?
Inklusion ist ein Wort mit lateinischen Wurzeln. Ein Blick ins Wörterbuch hilft, um der Bedeutung, die es im soziologischen und pädagogischen Sprachgebrauch hat, näherzukommen. Darin findet man Beschreibungen wie "die gleichberechtigte Teilhabe an etwas, das Miteinbezogensein". Als Gegensatz wird "Exklusion" genannt, also die Ausschließung bzw. Ausgrenzung. Als gesellschaftliche Forderung formuliert, bedeutet Inklusion dementsprechend, dass jeder Mensch zur Gesellschaft gehört, dass jeder einzelne Teil der Gesellschaft ist und miteinbezogen werden muss. Kein Mensch darf ausgeschlossen oder ausgegrenzt werden.

Alle Menschen sind als Individuen einzigartig, sie sind verschieden. Sie sehen unterschiedlich aus, verfügen über unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen, das ist normal und gut so. Darin zeigt sich die Vielfalt des gesellschaftlichen Miteinanders. Es ist daher ein wichtiger Schritt, dass es allein bei der Forderung nach Inklusion nicht geblieben ist. Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist als unumstößliches Menschenrecht verankert; dieses Recht gilt es in allen gesellschaftlichen Bereichen konsequent umzusetzen.

Jeder Mensch, unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Behinderung, Herkunft etc. erhält mit diesem Recht die Möglichkeit, sich an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt dazugehören, immer und von Anfang an.

Nachdem viele Jahre lang von Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfeorganisationen und Verbänden aufgezeigt wurde, dass die bestehenden Menschenrechtsverträge Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend schützen, wurde durch die UN-Generalversammlung eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Sie bekam die Aufgabe Vorschläge für ein Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten. Dieser Text wurde 2006 in der Generalversammlung unter dem Namen UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet.

Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben sollen, dabei bekommt jeder einzelne die Unterstützung, die er braucht.
Menschen mit Behinderungen können selbst über ihr Leben entscheiden:
Sie dürfen entscheiden, in welche Schule sie gehen wollen. Sie können die gleiche Schule besuchen, wie alle anderen Kinder
Sie dürfen entscheiden, was sie arbeiten wollen
Sie dürfen entscheiden, wie sie wohnen wollen und mit wem sie zusammen wohnen wollen
Sie dürfen entscheiden, was sie in ihrer Freizeit machen
Sie dürfen sich und ihre Interessen selbst in Politik und Gesellschaft vertreten
Damit die Umsetzung dieser Rechte gelingt, müssen Barrieren abgebaut werden. Dazu zählen bauliche Barrieren genauso wie technische oder sprachliche Hindernisse. Alles muss für alle zugänglich sein.

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Mai 2009 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) unterzeichnet. Damit sind die Forderungen dieses internationalen Übereinkommens zur Umsetzung von Inklusion rechtlich verankert. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wurden Aktionspläne auf Bundes- und Landesebene entwickelt.

Eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen von Inklusion ist zudem, dass die Barrieren in den Köpfen abgebaut werden. Um gesamtgesellschaftlich das Denken und Handeln zu verändern, um das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe wirklich zu leben, muss jedem Menschen bewusst werden, dass Inklusion den Alltag aller bereichert und wichtig für das gesellschaftliche Miteinander ist. Als Menschenrecht geht Inklusion alle Menschen an, - und jeder einzelne muss dafür etwas tun. Bis Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen tatsächlich gelebte Wirklichkeit ist, sind noch viele Dinge zu tun und einige Weichen zu stellen. Aber wenn alle mitmachen, wird Inklusion gelingen.